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Anschrift:
Turnverein Olpe e.V.
Kolpingstraße 40
57462 Olpe
Tel.: 02761 40120
Fax: 02761 539139

Öffnungszeiten:
montags 09:00 - 12:00 h
dienstags 09:00 - 12:00 h
donnerstags 14:30 - 18:00 h

Bankverbindung:
Sparkasse Olpe
IBAN DE05 4625 0049 0000 001255
BIC WELADED10PE

Volksbank Olpe
IBAN DE40 4626 1822 0202 688800
BIC GENODEM1WDD

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Ferienfreizeiten ...

... verbringt die schönste Zeit mit (neuen) Freunden!

Teilnahmebedingungen ...

... für die Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen
des Turnverein Olpe 1848 e.V.

  1. Die Freizeiten werden im Namen und im Auftrag des Turnvereins Olpe 1848 e.V. – Kolpingstraße 40 – 57462 Olpe durchgeführt.
  2. Den Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder anschließen. Auf die Teilnahmebeschränkungen der jeweiligen Freizeiten (Alter) ist zu achten. Der Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmer von vornherein von der Fahrt auszuschließen, wenn schon vor Beginn der Fahrt ein nach Paragraph 11 vorliegende Begründung vorliegt.
  3. Jede Freizeit wird von einem ausgebildeten Leitungsteam geleitet.
  4. Eine Änderung der Teilnehmerbeiträge kann bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen bis 21 Tage vor Reisebeginn möglich sein. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.
  5. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Turnverein Olpe 1848 e.V. berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
  6. Anmeldungen können nur schriftlich mit Hilfe des Anmeldeformulares erfolgen und gelten als verbindlich. Gültig wird die Anmeldung, sobald sie schriftlich vom Turnverein Olpe 1848 e.V. bestätigt worden ist. Der Turnverein Olpe 1848 e.V. behält sich vor, Mitglieder des Vereins bei den eingehenden Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen. Mit der Anmeldung wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag fällig.
  7. Bei Abmeldungen, die schriftlich erfolgen müssen, sind folgende Beiträge zu entrichten: a) bei Rücktritt bis 70 Tage vor Beginn der Ferienfreizeit: der Anzahlungsbetrag; b) bei Rücktritt von 69 Tagen bis 15 Tagen vor Beginn der Ferienfreizeit: 75 v. H. des Teilnehmerbetrages; c) bei Rücktritt von 14 Tagen bis zum Abfahrtstag: 90 v. H. des Teilnehmerbetrages.
  8. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die vereinbarte Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmaliger Aufforderung zu leisten. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Anmeldebestätigung übergeben bzw. am Abreisetag ausgehändigt.
  9. Sollte der Reisepreis an den Turnverein Olpe 1848 e.V. nicht fristgerecht gezahlt werden, so steht dem Verein ein Kündigungsecht zu.
  10. Allen Teilnehmern wird das Baden gestattet, wenn nicht ihr gesetzlicher Vertreter gegenüber dem Turnverein Olpe 1848 e.V. schriftlich ein Badeverbot ausgesprochen hat.
  11. Das Team der Freizeit ist durch schriftliche Angabe über Krankheiten oder Gebrechen zu informieren, die bei der Durchführung der Freizeit von Bedeutung sein können. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Das Team kann Teilnehmer, die bei Antritt der Reise an solchen Krankheiten leiden, von der Teilnahme ausschließen. Sofern ansteckende Krankheiten bestehen, ist eine Teilnahme wegen Gefährdung der Mitreisenden nicht möglich. Die Höhe des zurückzuerstattenden Betrages setzt der Turnverein Olpe 1848 e.V. nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
  12. Bei den Freizeiten des Turnvereins Olpe 1848 e.V. handelt es sich um Gemeinschaftsfahrten. Die Teilnehmer sind deshalb verpflichtet, an den Programmangeboten teilzunehmen.
  13. In der Unterkünften gibt es Hausregeln, die selbstverständlich auch für den Turnverein Olpe 1848 e.V. und für die Teilnehmer gelten. Ebenso sind die Anweisungen der verantwortlich Betreuer zu beachten. Bei groben Verstoß gegen die Hausregeln, Anweisungen der Betreuer und bei einem grob ungebührlichen Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder einzelner Teilnehmer sowie dem Turnverein Olpe 1848 e.V. schadet, ist der Leiter der Freizeit berechtigt, den Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an der Freizeit auszuschließen. Die Kosten der Rückreise - bei Minderjährigen einschl. der Kosten einer Begleitperson - hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter zu tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (anteiligen) Teilnehmergebühren besteht nicht.
  14. Während der Freizeit wird stundenweise freie Zeit ohne Beaufsichtigung eingeplant.
  15. Schäden, die von Teilnehmern verursacht werden, sind auf eigene Kosten zu begleichen.
  16. Absprachen, egal welcher Art (durch Teilnehmer und Eltern), sind nur mit dem Leitungsteam der Freizeit und dem Hauptverantwortlichen der Freizeiten schriftlich auszuhandeln.
  17. Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus wird die Mithilfe der Teilnehmer erwartet. Dies bezieht sind z. B. auf das Spülen von Geschirr und der Reinigung von Sanitäranlagen, Gemeinschaftseinrichtungen und Schlafzimmern.
  18. Foto- und Videoaufnahmen werden durch die Betreuungsteams vorgenommen. Einsprüche gegen diese Aufnahmen sind im Vorfeld mitzuteilen. Privataufnahmen sind gestattet. Private Veröffentlichungen zwecks Weitergabe an einen weiteren Personenkreis als den familiären Kreis auf elektronischen oder sonstigen Medien sind nur nach Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis durch den Turnverein Olpe 1848 e. V. gestattet.
  19. Vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Reiseveranstalter für eine dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich wird. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Teilnehmer 4.500,00 Euro, mindestens jedoch den dreifachen Reisepreis.
  20. Der Turnverein Olpe 1848 e.V. empfiehlt allen Reiseteilnehmern, auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung, eine Auslandskrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 

Olpe, 01.10.2015

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